Am 3. Februar 2004 stellte das Landgericht Hamm den letzten Prozess wegen national-
sozialistischer Verbrechen ein. Grund: Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten. Die Zeit
der Strafverfolgung von NS-Verbrechern gehört damit der Vergangenheit an. In den Vor-
dergrund treten die historisch-kritische Aufarbeitung der Prozesse und die Fragen der
Historikerinnen und Historiker an die Ereignisse der letzten fünfzig Jahre.Dieser Band der
»Beiträge« widmet sich den Verfahren gegen NS-Verbrecher, die vor deutschen Gerichten
abgehalten wurden. Bei der exemplarischen Vorstellung einzelner Prozesse werden die
Schwierigkeiten der strafrechtlichen Verfolgung deutlich. Dabei geht es nicht nur um die
Unwilligkeit der Ermittler und Richter, sondern auch um die Hindernisse bei Rechtshilfe-
ersuchen an die DDR, die vor allem in den 1960er Jahren von Seiten des Ministeriums
für Staatssicherheit (MfS) erschwert und manipuliert wurden.In einem ausführlichen Be-
richt wird der Prozess gegen Otto Ernst Remer, der 1952 vor dem Braunschweiger
Landgericht geführt wurde, thematisiert. Dieses von Fritz Bauer geführte Verfahren be-
zeichnet einen Wendepunkt in der Beurteilung widerständigen Handelns während der NS-
Zeit. Ein weiterer Aufsatz stellt die Person des DDR-Rechtsanwalts und Nebenklagever-
treters Friedrich Karl Kaul in den Mittelpunkt, der auch als Publizist, Rechtsberater und
Hochschullehrer zur Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit beitrug.